NCs im Wald und die Jäger

Diskussionen um Nachtcaches im Wald mit Jägern gibt es immer wieder. Die letzen Tage aber wieder vermehrt. Die Reviewer haben nun anscheinend vor zukünftigen Publishs eine neue Hinweis-Note entwickelt. Beispielhaft wen auch nachträglich vor der Archivierung hier zu sehen:

Interessant ist hier auch das zitierte Landesgesetz welches das Verlassen der Waldwege nur in einem bestimmten Zeitraum im Rahmen der Dämmerung erlaubt. Somit ein Problem für Nachtcacher und ein Versuch das dort lebende Wild zu schützen bzw. ihnen Ruhe in der Nacht zu ermöglichen. (Vgl.: Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landeswaldgesetz – LWaldG) Vom 5. Dezember 2004 ; letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geänd. (Art. 1 Ges. v. 13.07.2011, GVOBl. S. 225) -> Link bzw. direkt §17 -> Link ; Abgerufen am 01.12.2011 um 11:05 Uhr MEZ )
Dort steht bspw. in §17 (1) Satz 2: „Das Betreten in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege beschränkt.“

Die Rechtslage in Bayern (Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005 Fundstelle: GVBl 2005, S. 313 ->  Link* abgerufen am 01.12.2011 um 11:27 Uhr MEZ) und Baden-Württemberg (Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz – LWaldG) in der Fassung vom 31. August 1995 Zum 01.12.2011 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe -> Link abgerufen am 01.12.2011 um 11:15 Uhr MEZ) sehen folgendes vor:

Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) Art. 13
Betreten des Waldes
(1) 1 Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet. 2 Die Ausübung dieses Rechts wird nach Maßgabe der Vorschriften des V. Abschnittes des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) gewährleistet. 3 Weitergehende Rechte auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt. […]

In diesem Zusammenhang noch das Bayerische Naturschutzgesetz:
Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) Vom 23. Februar 2011; Link* abgerufen am 01.12.2011 um 11:37 Uhr.

*) Urspungs-Link nicht mehr verfügbar (Stand: 30.10.2016).

BayNatSchG
[…]Art. 29
Sportliche Betätigung
Zum Betreten im Sinn dieses Teils gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren, das Reiten, das Ballspielen und ähnliche sportliche Betätigungen in der freien Natur.
[…]
Art. 32
Durchführung von Veranstaltungen
Teilnehmern einer organisierten Veranstaltung steht das Betretungsrecht nur zu, wenn nach Art und Umfang der Veranstaltung und nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung der betroffenen Grundstücke nicht zu erwarten ist.
[…]

 

LWaldG Baden-Württemberg § 37
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

(2) Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Forstbehörde.

[…]

Momentan gibt es anscheinend noch keine zeitlichen Verbote in Bayern oder Baden-Württemberg auch wenn man eine Störung in der Nacht vermutlich auch durch den (1) des Art. 37 des Baden-Württembergischen LWaldG oder in Bayern durch das BayNatG evtl. Art. 32 BayNatG umsetzen könnte. Das Fahren mit dem Auto bis auf wenige Meter an den Cache wird durch die Gesetze jedenfalls eingeschränkt.

Folgende Fragen bleiben vorerst offen: Gilt Geocaching als Erholung und/oder Sport? Ist es als organisierte Veranstaltung anzusehen?

Interessant sind diese Ideen von einem „virtuellen“ Cache der daraufhin weist das hier keine Caches gelegt werden sollen. Auch die Kommunikation mit dem Jäger über das Listing fand hier statt. JR849 hat das sehr schön zusammengetragen. Dies kann man hier nachlesen: Wenn der Jäger mitliest (Abgerufen am 01.12.2011 um 12:00 Uhr MEZ)
Ein interessanter Forenbeitrag dazu finden sich bspw. hier: Kontakt zu Jägern – geocaching-ulm.de